Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.
Die Einzelpolice kann günstiger sein
Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.
Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.
Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab
Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.
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Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.