Auf eine Hausratversicherung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen - gar nicht so seltenen - Wohnungsbrand, durch Einbruch oder auch durch Vandalismus oder Naturereignisse einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.
Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert der Unterhaltungselektonik kann beträchtliche Summen erreichen.
Wichtig auch für junge Leute
Die Hausratversicherung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit - etwa eine umgefallene Kerze - kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.
Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Hausratversicherung bereits für junge Menschen ist.
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Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.