Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.

Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Abwehr unbegründeter Ansprüche

 


Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Vergleich und Angebot Privathaftpflichtversicherung
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Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis bis 3.000,-- EUR
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bis zu 1.500,-- EUR. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,-- EUR übernommen.

Risikopersonen sind:

Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben

Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger

Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist

Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson. 
 
Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
 
Abschlussfrist:
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde!