Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Mietwagenversicherung

Mit dem Leihwagen unterwegs

Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.

Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.


Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.

In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haftpflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.

Vergleich und Angebot Reiseversicherung
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Travelsecure Reiseversicherung

Travelsecure Versicherung -  Ein - Sehr Gut - im neuen Test Januar 2012 und damit Testsieger. Das heißt für Sie, wie auch in den vergangenen Jahren:

Sicherheit auf Reisen mit der Travelsecure Versicherung.    

Reiseversicherung für weltweite Urlaubsreisen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser u. Campingurlaube, Bahn,- Flug,- Auto und Hotelreisen in Deutschland und weltweit - und das schon ab 5 Euro.  

Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz ganz individuell zusammen. Ausführliche Tarifbeschreibungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie auch im Buchungsverlauf. 

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis bis 3.000,-- EUR
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bis zu 1.500,-- EUR. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,-- EUR übernommen.

Risikopersonen sind:

Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben

Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger

Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist

Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson. 
 
Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
 
Abschlussfrist:
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde!