Mit dem Leihwagen unterwegs
Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.
Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.
In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.
Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.
Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haftpflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.
Travelsecure Versicherung - Ein - Sehr Gut - im neuen Test Januar 2012 und damit Testsieger. Das heißt für Sie, wie auch in den vergangenen Jahren:
Sicherheit auf Reisen mit der Travelsecure Versicherung.
Reiseversicherung für weltweite Urlaubsreisen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser u. Campingurlaube, Bahn,- Flug,- Auto und Hotelreisen in Deutschland und weltweit - und das schon ab 5 Euro.
Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz ganz individuell zusammen. Ausführliche Tarifbeschreibungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie auch im Buchungsverlauf.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.