Maximale Deckung
Auch wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt: Vereinbaren Sie am besten die maximal mögliche Deckung.
Als Ergänzung empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Police. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch. Vollkaskoversicherungen bezahlen darüberhinaus auch die eigenen Unfallschäden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie im Ausland bei einem Autounfall geschädigt wurden und der entstandene Schaden vom Verursacher nicht ordnungsgemäß reguliert wird.
Grundsätzlich dabei haben sollten Sie bei jeder Auslandsfahrt die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis und einen „europäischen Unfallbericht“, der Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen bereitstellt.
Preisgünstig und hilfreich: der Autoschutzbrief
Ebenfalls nützlich und preisgünstig zu haben ist ein Autoschutzbrief. Bei Unfall oder Panne ersetzt er innerhalb bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für Bergung, Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs, für den Versand von Ersatzteilen, für den Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers, für notwendige Übernachtungen und gegebenenfalls für einen Mietwagen.
Autoschutzbriefe erhalten Sie bei allen deutschen Kraftfahrzeugversicheren und bei den Automobilclubs.
Travelsecure Versicherung - Ein - Sehr Gut - im neuen Test Januar 2012 und damit Testsieger. Das heißt für Sie, wie auch in den vergangenen Jahren:
Sicherheit auf Reisen mit der Travelsecure Versicherung.
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Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz ganz individuell zusammen. Ausführliche Tarifbeschreibungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie auch im Buchungsverlauf.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Risikopersonen sind:
Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.